Besondere Bestimmungen
der Landeskommission Rheinland-Pfalz
Jede Landeskommission kann für ihren Zuständigkeitsbereich Besondere Bestimmungen erlassen, die dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen.
Besondere Bestimmungen der Landeskommission Rheinland-Pfalz Jede Landeskommission kann für ihren Zuständigkeitsbereich Besondere Bestimmungen erlassen, die dem Sinn und Zweck der LPO entsprechen.Bes. Bestimmungen RLP 2026Kostenaufstellung 2026